AGB

Iris Böckler, Grafikdesign
  1. Geltungsbereich
    1. Für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von Iris Böckler gelten ausschließlich die nachfolgenden zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Bedingungen. Spätestens mit der Annahme des Angebotes, Gegenzeichnung des Vertrages oder der Abnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
    2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Iris Böckler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Die AGB von Iris Böckler gelten auch dann, wenn Iris Böckler in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
  2. Angebot, Vertragsschluss
    1. Die Web-Seite von Iris Böckler sowie Werbematerialien jeder Art von Iris Böckler stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Ein Vertragsverhältnis kommt erst dadurch zustande, dass Iris Böckler die Beauftragung an nimmt.
    2. Für Leistungen, die Iris Böckler nicht am Geschäftssitz in Stuttgart erbringt, werden dem Auftraggeber nach Aufwand Fahrtkosten, Spesen und etwaige Übernachtungskosten sowie Wegekosten gesondert in Rechnung gestellt.
  3. Fertigstellungs- und Liefertermine, Teilleistungen
    1. In Korrespondenzen, Angeboten und Verträgen genannte Fertigstellungs- oder Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn die Verbindlichkeit im Einzelfall ausdrücklich festgehalten und von Iris Böckler schriftlich bestätigt wird.
    2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Feuer, Wasserschäden usw.) und Krankheit hat Iris Böckler nicht zu vertreten und berechtigt Iris Böckler dahingehend, das Erbringen seiner betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Iris Böckler wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit unverzüglich anzeigen.
    3. Iris Böckler ist zu Teilleistungen berechtigt und kann diese vorab in Rechnung stellen.
  4. Leistungen von Iris Böckler, Haftungsfreistellung
    1. Arbeitsentwürfe werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Die Übermittlung erfolgt – sofern nicht anders mit dem Auftraggeber vereinbart – per E-Mail oder durch das Zurverfügungstellen der Dateien auf dem Server von Iris Böckler. An allen Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentums- rechte an den Auftraggeber übertragen.
    2. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist Iris Böckler nicht verpflichtet, veränderbare Dateien (z.B. InDesign- oder Illustrator Dateien) an den Auftraggeber herauszugeben. Ein Anspruch auf die Herausgabe von veränderbaren Dateien an den Auftraggeber besteht nicht. Druckvorlagen werden von Iris Böckler im PDF Format übermittelt.
    3. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von veränderbaren (offenen) Dateien, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. In diesem Fall ist die Herausgabe solcher Dateien zusätzlich zu vergüten. Hat Iris Böckler dem Auftraggeber offene Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch Iris Böckler geändert werden.
    4. Iris Böckler schuldet nicht die Überprüfung der Entwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Grafiken, Konzepte, Internetseiten usw. (im Folgenden Materialien genannt) auf deren rechtliche Zulässigkeit. Insbesondere ist Iris Böckler nicht verpflichtet, die Materialien sowie deren Verwendung auf wettbewerbs- und warenzeichenrechtlichen Zulässigkeit hin zu überprüfen. Eine Haftung von Iris Böckler kommt insoweit nicht in Betracht.
    5. Überlässt der Auftraggeber Iris Böckler Daten, Texte, Bilder, Film- oder Tondokumente usw., so hat er sicherzustellen, dass diese frei von Rechten Dritten sind und im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks genutzt werden können. Iris Böckler prüft nicht, ob die vom Auftraggeber gelieferten Bestandteile die Rechte Dritter verletzen. Sollten Dritte Iris Böckler aufgrund vom Auftraggeber überlassenen Bestandteile wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, stellt der Auftraggeber Iris Böckler insoweit von der Haftung frei und wird diejenigen Kosten ersetzen, die Iris Böckler wegen der möglichen Rechtsverletzungen entstehen.
  5. Urheber- und Nutzungsrechte
    1. Alle Materialien (insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) von Iris Böckler unterliegen – auch als Teilleistungen eines Gesamtprojektes – dem Urhebergesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
    2. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen insbesondere auch kein Miturheberrecht.
    3. Die Materialien dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Iris Böckler weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
    4. Iris Böckler überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
    5. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Iris Böckler berechtigt, die geschuldeten Arbeiten im Rahmen der Eigenwerbung – insbesondere zu Präsentationszwecken auf der Webseite von Iris Böckler – zu verwenden.
  6. Vergütung
    1. Die Anfertigung aller Materialien von Iris Böckler und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Iris Böckler für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wurde kein Vereinbarung hinsichtlich der Vergütungshöhe getroffen, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrags für Design-Leistungen SDSt/AGD in seiner jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.
    2. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Reinzeichnungen, Manuskripten, die Schaffung von Vorlagen weiterer Entwürfe oder die Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
    3. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Materialien nach Rechnungstellung fällig.
    4. Iris Böckler ist, insbesondere bei finanziellen Vorleistungen oder Aufträgen über einen längeren Zeitraum, berechtigt, vom Auftraggeber Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zu fordern.
    5. Iris Böckler gewährt nach Rechnungsstellung eine Zahlungsfrist von 14 Tagen inklusive dem Rechnungsdatum. Nach Ablauf des angegebenen Zahlungszieles auf der Rechnung gerät der zu Auftraggeber in Verzug.
    6. Alle Zahlungsverpflichtungen sind in Euro geschuldet.
  7. Fremdleistungen
    1. Iris Böckler ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
    2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Iris Böckler abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Iris Böckler im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
    3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
    4. Sofern Iris Böckler notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Iris Böckler.
  8. Haftung
    1. Iris Böckler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    2. Iris Böckler schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Der Schadensersatzanspruch ist dann auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    3. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer bei Vorliegen der Haftungsvoraus setzungen nach Ziffer 8.2 – ausgeschlossen.
    4. Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse nach Ziffern 8.2 und 8.3 gelten nicht für die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie oder einer gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, insbesondere nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
    5. Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Angestellten, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Iris Böckler.
    6. Iris Böckler haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtlichen Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe etc.
  9. Gewährleistung
    1. Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Materialien bei Eingang unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich bei Iris Böckler geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
    2. Erweist sich, dass Nachbesserungsarbeiten auf vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückgehen, insbesondere falsche Angaben geliefert wurden, werden hierdurch veranlasste Arbeiten dem Auftraggeber zu den jeweils geltenden Preisen zusätzlich in Rechnung gestellt.
  10. Sonstiges
    1. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
    2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Iris Böckler im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
    3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts.
Stuttgart, November 2020