AGB

Iris Böckler, Grafikdesign
  1. Geltungsbereich
    1. Für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von Iris Böckler gelten ausschließlich die nachfolgenden zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Bedingungen. Spätestens mit der Annahme des Angebotes, Gegenzeichnung des Vertrages oder der Abnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
    2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Iris Böckler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Die AGB von Iris Böckler gelten auch dann, wenn Iris Böckler in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
  2. Angebot, Vertragsschluss
    1. Die Web-Seite von Iris Böckler sowie Werbematerialien jeder Art von Iris Böckler stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Ein Vertragsverhältnis kommt erst dadurch zustande, dass Iris Böckler die Beauftragung an nimmt.
    2. Für Leistungen, die Iris Böckler nicht am Geschäftssitz in Stuttgart erbringt, werden dem Auftraggeber nach Aufwand Fahrtkosten, Spesen und etwaige Übernachtungskosten sowie Wegekosten gesondert in Rechnung gestellt.
  3. Fertigstellungs- und Liefertermine, Teilleistungen
    1. In Korrespondenzen, Angeboten und Verträgen genannte Fertigstellungs- oder Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn die Verbindlichkeit im Einzelfall ausdrücklich festgehalten und von Iris Böckler schriftlich bestätigt wird.
    2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Feuer, Wasserschäden usw.) und Krankheit hat Iris Böckler nicht zu vertreten und berechtigt Iris Böckler dahingehend, das Erbringen seiner betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Iris Böckler wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit unverzüglich anzeigen.
    3. Iris Böckler ist zu Teilleistungen berechtigt und kann diese vorab in Rechnung stellen.
  4. Leistungen von Iris Böckler, Haftungsfreistellung
    1. Arbeitsentwürfe werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Die Übermittlung erfolgt – sofern nicht anders mit dem Auftraggeber vereinbart – per E-Mail oder durch das Zurverfügungstellen der Dateien auf dem Server von Iris Böckler. An allen Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentums- rechte an den Auftraggeber übertragen.
    2. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist Iris Böckler nicht verpflichtet, veränderbare Dateien (z.B. InDesign- oder Illustrator Dateien) an den Auftraggeber herauszugeben. Ein Anspruch auf die Herausgabe von veränderbaren Dateien an den Auftraggeber besteht nicht. Druckvorlagen werden von Iris Böckler im PDF Format übermittelt.
    3. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von veränderbaren (offenen) Dateien, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. In diesem Fall ist die Herausgabe solcher Dateien zusätzlich zu vergüten. Hat Iris Böckler dem Auftraggeber offene Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch Iris Böckler geändert werden.
    4. Iris Böckler schuldet nicht die Überprüfung der Entwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Grafiken, Konzepte, Internetseiten usw. (im Folgenden Materialien genannt) auf deren rechtliche Zulässigkeit. Insbesondere ist Iris Böckler nicht verpflichtet, die Materialien sowie deren Verwendung auf wettbewerbs- und warenzeichenrechtlichen Zulässigkeit hin zu überprüfen. Eine Haftung von Iris Böckler kommt insoweit nicht in Betracht.
    5. Überlässt der Auftraggeber Iris Böckler Daten, Texte, Bilder, Film- oder Tondokumente usw., so hat er sicherzustellen, dass diese frei von Rechten Dritten sind und im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks genutzt werden können. Iris Böckler prüft nicht, ob die vom Auftraggeber gelieferten Bestandteile die Rechte Dritter verletzen. Sollten Dritte Iris Böckler aufgrund vom Auftraggeber überlassenen Bestandteile wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, stellt der Auftraggeber Iris Böckler insoweit von der Haftung frei und wird diejenigen Kosten ersetzen, die Iris Böckler wegen der möglichen Rechtsverletzungen entstehen.
  5. Urheber- und Nutzungsrechte
    1. Alle Materialien (insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) von Iris Böckler unterliegen – auch als Teilleistungen eines Gesamtprojektes – dem Urhebergesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
    2. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen insbesondere auch kein Miturheberrecht.
    3. Die Materialien dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Iris Böckler weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
    4. Iris Böckler überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
    5. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Iris Böckler berechtigt, die geschuldeten Arbeiten im Rahmen der Eigenwerbung – insbesondere zu Präsentationszwecken auf der Webseite von Iris Böckler – zu verwenden.
  6. Vergütung
    1. Die Anfertigung aller Materialien von Iris Böckler und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Iris Böckler für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wurde kein Vereinbarung hinsichtlich der Vergütungshöhe getroffen, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrags für Design-Leistungen SDSt/AGD in seiner jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.
    2. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Reinzeichnungen, Manuskripten, die Schaffung von Vorlagen weiterer Entwürfe oder die Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
    3. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Materialien nach Rechnungstellung fällig.
    4. Iris Böckler ist, insbesondere bei finanziellen Vorleistungen oder Aufträgen über einen längeren Zeitraum, berechtigt, vom Auftraggeber Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zu fordern.
    5. Iris Böckler gewährt nach Rechnungsstellung eine Zahlungsfrist von 14 Tagen inklusive dem Rechnungsdatum. Nach Ablauf des angegebenen Zahlungszieles auf der Rechnung gerät der zu Auftraggeber in Verzug.
    6. Alle Zahlungsverpflichtungen sind in Euro geschuldet.
  7. Fremdleistungen
    1. Iris Böckler ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
    2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Iris Böckler abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Iris Böckler im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
    3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
    4. Sofern Iris Böckler notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Iris Böckler.
  8. Haftung
    1. Iris Böckler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    2. Iris Böckler schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Der Schadensersatzanspruch ist dann auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    3. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer bei Vorliegen der Haftungsvoraus setzungen nach Ziffer 8.2 – ausgeschlossen.
    4. Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse nach Ziffern 8.2 und 8.3 gelten nicht für die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie oder einer gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, insbesondere nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
    5. Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Angestellten, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Iris Böckler.
    6. Iris Böckler haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtlichen Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe etc.
  9. Gewährleistung
    1. Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Materialien bei Eingang unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich bei Iris Böckler geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
    2. Erweist sich, dass Nachbesserungsarbeiten auf vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückgehen, insbesondere falsche Angaben geliefert wurden, werden hierdurch veranlasste Arbeiten dem Auftraggeber zu den jeweils geltenden Preisen zusätzlich in Rechnung gestellt.
  10. Sonstiges
    1. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
    2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Iris Böckler im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
    3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts.
Stuttgart, November 2020

Allgemeine Geschäfts­ bedingungen

Hinweis zur Künstlersozialabgabe

Unternehmer, die Leistungen selbstständiger Künstler oder Publizisten in Anspruch nehmen und verwerten, sind verpflichtet eine Künstler­ sozial­ abgabe an die Künstler­ sozial­ kasse (KSK) zu zahlen. Der Abgabesatz wird jährlich durch eine entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festgesetzt.

Sie können prüfen lassen, ob Sie abgabepflichtig sind. Fragen Sie dazu auch Ihren Steuerberater. Dieser Hinweis ist freiwillig. Als selbstständige Designerin bin ich nicht verpflichtet auf eine mögliche KSK-Abgabepflicht hinzuweisen.

Weitere Informationen zur Künstlersozialkasse und KSK-Abgabe: kuenstlersozialkasse.de

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen

Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Iris Böckler und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Iris Böckler hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2. Mündliche Nebenabreden haben Iris Böckler und der Auftraggeber/die Auftraggeberin nicht getroffen.

1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen Iris Böckler und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

2. Urheberschutz, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

2.1. Der Iris Böckler erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2. Sämtliche Arbeiten von Iris Böckler, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

2.3. Ohne Zustimmung von Iris Böckler deren Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.

2.4. Die Werke von Iris Böckler dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

2.5. Iris Böckler räumt der Auftraggeberin/dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Iris Böckler und die Auftraggeberin/der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Iris Böckler.

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Iris Böckler bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt die Auftraggeberin/der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann Iris Böckler zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorareine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Iris Böckler unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.9. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Iris Böckler nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Designer formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

2.10. Iris Böckler bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für die Auftraggeberin/den Auftraggeber hinzuweisen.

2.11. Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt, bleibt das Recht von Iris Böckler, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. Iris Böckler bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigter Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung seiner Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.

2.12. Die eingeräumten Nutzungsrechte von Iris Böckler werden nach vollständiger Bezahlung von seitens der Auftraggeberin/des Auftraggebers übertragen.

3. Honorare und Fälligkeit

3.1. Soweit zwischen Auftraggeberin/Auftraggeber und Iris Böckler nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart

ist, richtet sich die Berechnung des Honorars nach den Honorarempfehlungen des BDG – Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner.

3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Iris Böckler Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

3.4. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.

3.5. 50 % des Rechnungsbetrags (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) werden als Anzahlung bei Auftragserteilung fällig und sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Fälligkeit von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu zahlen.

4. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten, Künstlersozialversicherung

4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z.B. Bildrechte, Schriftlizenzen etc.) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA sind von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber zu erstatten.

4.3. Der Auftraggeber erstattet Iris Böckler die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nachAnfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

4.5. Die Honorare von Iris Böckler können unter Umständen unter die der Auftraggeberin/dem Auftraggeber nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht fallen.

5. Fremdleistungen

5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, nimmt Iris Böckler im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers vor. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, Iris Böckler hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

5.2. Soweit Iris Böckler auf Veranlassung der Auftraggeberin/des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber stellt Iris Böckler im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

6. Mitwirkung des Auftraggebers, Gestaltungsfreiheit, Vorlagen

6.1. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, Iris Böckler alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Iris Böckler nicht zu vertreten.

6.2. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er Iris Böckler zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte die Auftraggeberin/der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt die Auftraggeberin/der Auftraggeber Iris Böckler im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6.3. Für Designer besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die die Auftraggeberin/der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt die Auftraggeberin/der Auftraggeber.

7. Datenlieferung und Handling

7.1. Iris Böckler ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an die Auftraggeberin/den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu vergüten.

7.2. Stellt Iris Böckler der Auftraggeberin/dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Iris Böckler vorgenommen werden.

7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg die Auftraggeberin/der Auftraggeber.

7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System der Auftraggeberin/des Auftraggebers entstehen, haftet Iris Böckler nicht.

8. Eigentum und Rückgabepflicht

8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt,nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Iris Böckler zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Iris Böckler bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

9. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster

9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind Iris Böckler Korrekturmuster vorzulegen.

9.2. Die Produktion wird von Iris Böckler nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist Iris Böckler berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Iris Böckler haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.

9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Iris Böckler eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 2 Stück unentgeltlich zu überlassen, die Iris Böckler auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf.

10. Gewährleistung und Haftung

10.1. Iris Böckler haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Iris Böckler auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

10.2. Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers gegen Iris Böckler aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.3. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Iris Böckler nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Iris Böckler an Dritte vergibt.

10.6. Sofern Iris Böckler Fremdleistungen auf Veranlassung der Auftraggeberin/des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Iris Böckler hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an die Auftraggeberin/den Auftraggeber ab. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

10.7. Iris Böckler haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder ihrer sonstigen Designarbeiten, die sie dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Iris Böckler ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

10.8. Iris Böckler haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Iris Böckler ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

11. Besondere Bedingungen für Webdesign

Handelt es sich bei dem zu erstellenden Werk um eine Website (Webdesign), so gelten ergänzend folgende Bedingungen:

11.1. Iris Böckler erstellt die Website entsprechend einem von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber freigegebenen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- und Datenformat. Dies erfolgt mit Software von Drittanbietern, für deren Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit und etwaige künftige oder ausbleibende künftige Weiterentwicklung (Updates) Iris Böckler keine Haftung übernimmt. Eine weitergehende Pflege der Website (z.B. regelmäßige Wartung und Backups etc.) ist nicht Gegenstand des Gestaltungsauftrages und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

11.2. Iris Böckler gestaltet die Website. Für deren Inhalte ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber allein verantwortlich. Das gilt auch für von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhaltselemten der Website (wie z.B. Bild-, Ton- und Videodateien, Texte, Logos etc.), wie auch für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (wie. z.B. Formulierung des Impressums und anderer Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz, Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen etc.). Das Impressum und die Datenschutzerklärung können auf Wunsch des Auftraggebers/der Auftraggeberin von Iris Böckler über einen Online-Generator erstellt werden.

Iris Böckler haftet nicht für die Richtigkeit dieser Inhalte.

11.3. Ist vereinbart, dass Iris Böckler auch Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO, z.B. Formulierung von Titeln, Keywords, Descriptions etc.) vornimmt, so wird Iris Böckler dies bei Gestaltung und Programmierung der Website berücksichtigen. Für einen bestimmten Erfolg der SEO-Maßnahmen ist Iris Böckler nicht verantwortlich.

11.4. Nach Fertigstellung überträgt Iris Böckler die Website in den Verfügungsbereich des Auftraggebers/der Auftraggeberin, z.B. durch Heraufladen der Daten auf den von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zugänglich gemachten Server oder Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, gesondert vereinbarte Art und Weise. Mit Übertragung der Website in den Verfügungsbereich des Auftraggebers/der Auftraggeberin beginnt der Lauf der Frist zur Untersuchung und Anzeige etwaiger offensichtlicher Mängel (Ziffer 10.3.). Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist zur Abnahme der vertragsgemäß erstellten Website durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) verpflichtet.

11.5. Iris Böckler ist nicht verpflichtet, der Auftraggeberin/dem Auftraggeber den Source-Code bzw. die Projekt-Original-Dateien der von Iris Böckler verwendeten Tools solcher von Iris Böckler programmierten Elemente der Website herauszugeben, bei denen diese aus der fertiggestellten Website nicht ohne weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar sind. Wünscht die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Herausgabe des Source-Codes bzw. der Projekt-Original-Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu vergüten.

12. Medien von Dritten

Alle im Rahmen des Auftrages dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Medien, gleich welcher Art sind frei von Rechten Dritter oder dem Auftraggeber liegt ein uneingeschränktes Nutzungsrecht für diese Medien vor. Im Falle eines Verstoßes gleich ob wissentlich oder unwissentlich, haftet der Auftraggeber. Findet eine Umge- staltung oder künstlerische Veränderung der vom Auftraggeber oder seiner Zulieferer zur Verfügung gestellten Daten statt, so obliegt dem Auftraggeber die Klärung aller Nutzungs- und Werbearbeitungechte. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall.

13. Abrechnung

Iris Böckler nimmt die Abrechnung auf der Grundlage des Kostenvoranschlages vor. Ist kein solcher erstellt worden, erhält der Auftraggeber eine detaillierte Rechnung gemäß aufgewendeter Stunden zugestellt.

14. Vertragsauflösung

Bei Stornierung oder Abbruch von Aufträgen durch den Auftraggeber, sind bereits erbrachte Teilleistungen dem Auftragnehmer nach aktuellem Stundensatz zu erstatten. Mit der Bezahlung dieser Aufwandspauschale erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte, nicht ausgeführte Entwürfe oder Konzepte sind unverzüglich an den Grafikdesigner zurückzustellen.

15. Mahnungen und Zahlungsverzug

1. Sollte eine Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen werden, ist Iris Böckler berechtigt zunächst eine Zahlungserinnerung per E-Mail zu versenden.

2. Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Zahlungserinnerung kein Zahlungseingang, wird eine erste Mahnung versendet.

3. Für jede Mahnung kann eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erhoben werden, sofern der Kunde den Verzug zu vertreten hat. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Befindet sich der Kunde nach der zweiten Mahnung weiterhin im Zahlungsverzug, behalten wir uns das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten und ein Inkassoverfahren einzuleiten.

5. Alle dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten, insbesondere Inkasso- und Anwaltskosten, sind vom Kunden zu tragen. Um Streitigkeiten und Ungleichheiten zu vermeiden, wird stets auf eine offene und schriftliche Kommunikation geachtet.

16. Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO

Iris Böckler erhebt Daten des Auftraggebers/der Auftraggeberin zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft der bei Iris Böckler über die Auftraggeberin/den Auftraggeber gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber kann Iris Böckler dazu unter hello@irisboeckler.de erreichen. Der Auftraggeberin/dem Auftraggeber steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

17. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Parteien ist Iris Böckler, Wurmlinger Str. 53C, 70597 Stuttgart.

18. Schlussbestimmungen

18.1. Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern die Auftraggeberin/der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb ihres/seines Handelsgewerbes gehört oder die Auftraggeberin/der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Iris Böckler ist auch berechtigt, am Sitz der Auftraggeberin/des Auftraggebers zu klagen.

18.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

18.3. Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126 b BGB mittels E-Mail oder Fax gewahrt.

18.4. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.